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Ihre Spenden an die Stiftung Kindertraum sind von der Steuer absetzbar
Private Spenden und Unternehmensspenden sind gleichermaßen absetzbar
Privatspenden sind als Sonderausgaben absetzbar, Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Bei Privatspenden werden nur Geldspenden steuerlich anerkannt, Unternehmen können grundsätzlich auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) absetzen.
Vorgangsweise für Privatspenden
Sie können die Gesamtsumme Ihrer Spenden im Folgejahr steuerlich geltend machen.
Geben Sie dazu die Spendensumme in Ihrer Erklärung zur Arbeitnehmer-Veranlagung als Sonderausgabe an.
Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden. Für diesbezügliche Belege (Einzahlungsnachweise) gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.
Sammeln Sie also Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge bzw. Kontoauszüge.
Gerne schreiben wir Ihnen auch am Jahresende eine Bestätigung über alle Ihre Spenden.
Vorgangsweise für Unternehmen
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Unternehmer, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, können beide 10%-Grenzen ausnutzen. Anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.
Der Spendenabzug ist betragsmäßig begrenzt
Die Begrenzung richtet sich für Privatspender nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres. Abziehbar sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist grundsätzlich die Summe der Jahres-Einkünfte) ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.