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Ihre Spenden an die Stiftung Kindertraum sind von der Steuer absetzbar
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Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988). Die Stiftung Kindertraum gehört zum begünstigen Empfängerkreis dieser mildtätigen Einrichtungen und somit können Ihre Spenden rückwirkend ab 1.1.2009 als Betriebs- oder Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Zur Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzamts.
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Vorgangsweise für Privatspenden
Privatspenden sind als Sonderausgaben absetzbar. Sie können die Gesamtsumme Ihrer Spenden im Folgejahr steuerlich geltend machen. Geben Sie dazu die Spendensumme in Ihrer Erklärung zur Arbeitnehmer-Veranlagung als Sonderausgabe an.
Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden. Für diesbezügliche Belege (Einzahlungsnachweise) gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist. Sammeln Sie daher Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge bzw. Kontoauszüge.
Eine Spendenbestätigung ist nicht erforderlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen jedoch gerne eine zu. Dafür senden Sie bitte ein E-Mail mit Ihrem Namen und genauer Anschrift an birgit.kanka@kindertraum.at.
Vorgangsweise für Unternehmen
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Unternehmen können grundsätzlich neben Geldspenden auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) absetzen. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Unternehmer, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, können beide 10%-Grenzen ausnutzen. Anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.
Der Spendenabzug ist betragsmäßig begrenzt
Die Begrenzung richtet sich für Privatspender nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres. Abziehbar sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist grundsätzlich die Summe der Jahreseinkünfte) ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.