Achtung: Für private Spenden, die ab 1.1.2017 getätigt werden, gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit!
Dieses Gesetz bestimmt, dass die Spendenorganisationen für Sie die Meldung beim Finanzamt machen müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen möchten. Sie als Spender*in können Ihre Spenden dann nicht mehr selbst bei Ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.
Dazu benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum. Die zusätzliche Angabe Ihrer PLZ hilft uns für Recherchen bei Fehlermeldungen. Wir müssen bis Ende Februar des Folgejahres der Finanzbehörde Ihre Vorjahres-Spendensumme bekannt geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung berücksichtigt.
Geben Sie uns hier Ihr Geburtsdatum unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens laut Meldezettel und Ihrer PLZ bekannt: kindertraum@kindertraum.at oder 01 5854516-24 - DANKE!
Unternehmensspenden sind von der gesetzlichen Regelung ab 2017 NICHT betroffen und können deshalb von Ihnen wie gewohnt als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Unternehmen können grundsätzlich neben Geldspenden auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) absetzen. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
Unternehmer*innen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, können beide 10%-Grenzen ausnutzen. Anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.
Die Regelung betrifft ausschließlich Spenden, die als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Spenden die aus dem Betriebsvermögen geleistet werden ("Unternehmensspenden") und daher als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, sind nicht von der Übermittlungspflicht erfasst und werden wie bisher gehandhabt.
Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen möchten, brauchen Sie Ihr Geburtsdatum natürlich nicht bekannt zu geben.
Unsere Verpflichtung, für private Spenden auf Verlangen eine Spendenbestätigung auszustellen, entfällt somit.
Korrekturen, Änderungen und Nachmeldungen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Wenn Sie noch Fragen bezüglich Ihrer Spende an die Stiftung Kindertraum haben, wenden Sie sich an: birgit.kanka@kindertraum.at oder Tel. 01/5854516-24.
Das Finanzministerium informiert hier über die neue Regelung über Sonderausgaben.
Gerne nehmen wir Ihr Geburtsdatum unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens laut Meldezettel und Ihrer PLZ auch per E-Mail entgegen.