Kinderschutz bei Stiftung Kindertraum

Um die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen, veröffentlicht Stiftung Kindertraum keine Klarnamen. Vornamen werden ab 2026 durch Pseudonyme ersetzt. Biografische Details und medizinische Vorgeschichten werden streng vertraulich behandelt. In Veröffentlichungen werden diese abstrahiert dargestellt, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Fotos müssen die Würde von Kindern und Jugendlichen respektieren und werden nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der betreffenden Person bzw. des verantwortlichen Erwachsenen veröffentlicht.
Diese Standards werden selbstverständlich in der Spender*innen-Kommunikation eingehalten.
Stiftung Kindertraum macht Spender*innen und Stakeholder zusätzlich individuell auf die Einhaltung der Bildrechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam.