
Privatspenden absetzen
Achtung: Für private Spenden, die ab 1.1.2017 getätigt werden, gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit!
Dieses Gesetz bestimmt, dass die Spendenorganisationen für Sie die Meldung beim Finanzamt machen müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen möchten. Sie als Spender*in können Ihre Spenden dann nicht mehr selbst bei Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung geltend machen.
Dazu benötigen wir bitte Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum. Die zusätzliche Angabe Ihrer PLZ hilft uns bei Recherchen im Falle von Fehlermeldungen. Wir müssen bis Ende Februar des Folgejahres der Finanzbehörde Ihre Vorjahres-Spendensumme bekannt geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung berücksichtigt.
Geben Sie uns bitte hier Ihr Geburtsdatum unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens laut Meldezettel sowie Ihrer PLZ bekannt: kindertraum@kindertraum.at oder 01 585 45 16 24 – Danke!