Ich bin auch noch da . Geschwisterkinder vor den Vorhang!

Kinder mit schwerer Erkrankung oder Behinderung brauchen besonders intensive elterliche Zuwendung. Dabei geraten die Bedürfnisse gesunder Geschwisterkinder oft in den Hintergrund. Und das, obwohl Geschwisterkinder in dieser Situation ebenso viele Bedürfnisse haben – vor allem nach Aufklärung, Empathie und Aufmerksamkeit.

Eine schwere Erkrankung oder Behinderung bedeutet für Familien immer eine extreme Belastung: Zunächst der Schock über die Tatsache einer Erkrankung/Behinderung; im Anschluss daran – oft jahrelange – intensive Betreuung bzw. Pflege sowie medizinische/therapeutische Versorgung. Zeit und Zuwendung der Eltern sind dabei fast zur Gänze an erkrankte oder behinderte Kinder gebunden – Geschwisterkinder werden zu „Randfiguren“ und müssen zurückstecken. Wie kann der Spagat zwischen Pflege eines kranken oder behinderten Kindes und Fürsorge eines gesunden Kindes gelingen? Es ist ein Drahtseilakt für alle Beteiligten, um so viel Normalität wie möglich zu erhalten.

Auszeit für Geschwister

Stiftung Kindertraum und die Falkensteiner Hotels & Residences wollen – im Rahmen der Initiative „Ich bin auch noch da.“ – Geschwistern schwer erkrankter oder behinderter Kinder eine unvergessliche Zeit ermöglichen. Im Vordergrund stehen diesmal nicht jene Kinder, die eine schwere Erkrankung oder Behinderung haben, sondern deren gesunde Geschwister.

Der „Geschwistertraum“ umfasst einen Kurzurlaub in einem Familienhotel von Falkensteiner Hotels & Residences. Zwei Übernachtungen für bis zu zwei Kindern und zwei Erwachsenen in einem Hotel nach Wahl werden zu diesem Zweck zu Verfügung gestellt.

 

Sujet: Springer & Jacoby ; Credits: Making Of_Martina Verny – Tina Motycka

Hintergrund der Initiative ‚Ich bin auch noch da.‘ ist das Bedürfnis, gehört und respektiert zu werden. Die kurze Auszeit, die wir im Rahmen des Projektes ermöglichen ist nicht nur für die gesunden Geschwisterkinder ein besonderes Erlebnis, sie unterstützt auch deren Familien,“ so Diana Gregor-Patera, Geschäftsführerin von Stiftung Kindertraum. „Wir können mit dieser Initiative das Selbstwertgefühl von Geschwisterkindern steigern und Familien stärken, die ohnedies täglich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

Wenn ein Kind erkrankt, belastet das die ganze Familie. Geschwisterkinder leiden ebenfalls, werden aber aufgrund der schwierigen Situation oft vernachlässigt, da die ganzen Sorgen und die Aufmerksamkeit beim erkrankten Kind liegen,“ so Otmar Michaeler, CEO der Falkensteiner Michaeler Tourism Group. „Wir möchten diesen Geschwistern eine kurze Auszeit von ihren Sorgen und unsere volle Aufmerksamkeit schenken und laden sie zusammen mit ihrer Familie für zwei Nächte in eines unserer Familienhotels ein. Unser Maskottchen Falky und die gesamte Falkensteiner Familie freuen sich mit den Kindern ein paar unbeschwerte Stunden zu verbringen und ihnen hoffentlich ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

Wie funktionierts?

  • Voraussetzung für die Erfüllung eines Geschwisterkindertraums ist, dass das Geschwisterkind jedenfalls eine*n kranke*n oder behinderte*n Bruder oder Schwester hat.
  • Die erkrankten oder behinderten Kinder der Geschwisterkinder müssen Bezieher*innen einer Pflegestufe oder erhöhter Familienbeihilfe sein.
  • Die Geschwisterkinder können auch dann einen Traum erfüllt bekommen, wenn deren erkrankten oder behinderten Geschwister nicht Teil einer Traumerfüllung durch Stiftung Kindertraum sind. (Geschwisterkinder werden losgelöst betrachtet und können somit auch „extern“ bei uns einreichen)
  • Der Geschwister-Traum ist für ein Kind/mehrere Kinder bis 18 Jahre.
  • Die Geschwisterkinder leben in Österreich.
  • Die Erziehungsberechtigten können den Traum aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht erfüllen.
  • Das Gremium von Stiftung Kindertraum prüft die Anträge nach deren Eingang und entscheidet schließlich über Bewilligung der Traumerfüllung.

  • Mail oder Brief an kindertraum@kindertraum.at oder Stiftung Kindertraum, Mariahilfer Straße 105/2/11, 1060 Wien mit Kontaktinformation (Ansprechpartner*in, Adresse, Telefonnummer, Email) sowie Schilderung der Familiensituation: Erkrankung oder Behinderung des Kindes, Beschreibung Geschwisterkind(er)
  • Foto des Geschwisterkindes/der Geschwisterkinder
  • Ärztlicher Befund des kranken oder behinderten Kindes
  • Bescheid über den Bezug von Pflegegeld oder erhöhter Familienbeihilfe
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen

  • Einreichen (per Email oder Post)
  • Stiftung Kindertraum meldet sich innerhalb von drei Wochen (per Mail oder Telefon)
  • Erfüllt der Geschwisterkindetraum unsere Kriterien, wird dieser bewilligt
  • Nach Bewilligung verständigen wir die Einreichenden und starten mit Umsetzung und Organisation
  • Die Anreise (Fahrtkosten, Parkgebühr) von und zu dem ausgewählten Falkensteiner Hotel wird nicht übernommen, sondern von den jeweiligen Familien selbst finanziert.