KINDERTRÄUME
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So werden Kinderträume wahr
Stiftung Kindertraum erfüllt Träume von Kindern und Jugendlichen, die mit schwerer Erkrankung oder Behinderung leben. Wir freuen uns über viele neue Wunsch-Einreichungen! Alle Informationen dazu sind auf dieser Seite zusammengefasst.
Voraussetzungen für die Einreichung eines Kindertraums:
1
Der Traum ist für ein Kind oder eine jugendliche Person mit schwerer Erkrankung und/oder Behinderung.
2
Das Kind bzw. die jugendliche
Person lebt in Österreich und
ist unter 18 Jahre alt.
3
Die Erziehungsberechtigten können den Kindertraum aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht erfüllen.
Jetzt einen Kindertraum einreichen:
Sie können den Kindertraum eines einzelnen Kindes/Jugendlichen bzw. als Pädagog*in auch den Wunsch
einer Gruppe einreichen. Was wir dafür von Ihnen benötigen:
KINDERTRAUM EINZELN
- Vollständig ausgefülltes Formular inkl. datenschutzrechtlicher Einverständniserklärung
- Nachweis über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder Pflegegeldbescheid
- Ärztlicher Befund des Kindes
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Beihilfen oder Unterhaltszahlungen)
- Beschreibung des Kindertraums inkl. Kostenvoranschlag bzw. -aufstellung
- Foto des Kindes
KINDERTRAUM GRUPPE
- Vollständig ausgefülltes Formular Gruppentraum inkl. datenschutzrechtlicher Einverständniserklärungen für alle Kinder
- Kurze Darstellung der Krankheiten bzw. Behinderungen der Kinder/Jugendlichen
- Beschreibung des Kindertraums mit Kostenvoranschlag bzw. -aufstellung
- Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs oder der Bezug von erhöhter Familienbeihilfe bzw. Pflegegeld für mehrere Kinder
- Foto der Gruppe
Einen Kindertraum können Sie über folgende Wege einreichen:
- Online über unsere Website www.kindertraum.at
- per E-Mail an: einreichung@kindertraum.at
- postalisch an
Stiftung Kindertraum
Mariahilfer Str. 105/2/11
1060 Wien
Kinderträume, die wir erfüllen:
Es gibt Gegebenheiten, unter denen Stiftung Kindertraum die Möglichkeit einer Traumerfüllung ausschließen muss. Dazu zählen u.a. bereits getätigte Anschaffungen oder begonnene Therapien, Wohnraumbeschaffung, Umbauarbeiten, Treppenlift, Rollstuhlrampe, Autokauf, Swimmingpool, Assistenz in Kindergarten oder Schule, Therapieausbildung der Eltern sowie einige Therapieformen wie z.B. Logopädie, Physio-, Psycho-, Ergo-, Delfin- und autismusspezifische Therapien. Stiftung Kindertraum finanziert Therapien und Therapiegeräte nur dann, wenn keine öffentliche Stelle dafür aufkommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Traumerfüllung.
Über 4.000 erfüllte Kinderträume:
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